Kampf gegen Raubkopierer mit Nachtsichtgeräten
Im Kampf gegen Raubkopien wurden in deutschen Kinos bereits Nachtsichtgeräte eingesetzt. Kinobesucher müssen darüber inzwischen aber vorab informiert werden. Datenschützer bezeichneten den Einsatz von Nachtsichtgeräten in deutschen Kinos als in vielerlei Hinsicht bedenklich. Der Referatsleiter für Datenschutz des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Michael Wersdörfer, sieht hingegen kaum einen Unterschied zu kontrollierenden Kinomitarbeitern, die durch die Reihen gehen.Denn eine Aufzeichnung des Kinopublikums erfolgt nicht. Dazu sind die Nachtsichtgeräte technisch gar nicht in der Lage. Die so genannten Restlichtverstärker ermöglichen es dem Nutzer lediglich andere Personen – oder wie im Fall von Jägern die Tiere – im Dunkeln zu beobachten.
Einsatz von Nachtsichtgeräten im Verdachtsfall
Anhand von sichergestellten Raubkopien konnten Kinos in Magdeburg, Erfurt und Leipzig eindeutig und mehrfach als Entstehungsort derselben ausgemacht werden. Vgl. hierzu “Nachtsichtgeräte im Kino” Aus diesem Grund ließen der Filmverleiher Warner Bros. und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) diese Kinos gezielt beim Filmstart von “Harry Potter und der Halbblutprinz” von Sicherheitspersonal mit Nachtsichtgeräten überwachen.
Kinobesucher müssen über Observation informiert werden
Durch Abfilmen der Leinwand sind die Pre-Releases oder Cam-Rips oft schon nach wenigen Tagen auf dem Markt. “Release Groups” wie die inzwischen ausgehobene Gruppe Flatline haben es sogar bereits geschafft, Raubkopien vor dem deutschen Filmstart in Umlauf zu bringen. Dafür wurden unter Mithilfe von Kinopersonal deutsche Tonspuren direkt von den Projektionsanlagen übernommen und mit den Bildern der amerikanischen Version verknüpft. So entstehen in der Ton- und Bildqualität sehr gute Raubkopien. Der Filmindustrie entsteht ein Millionenschaden und die Kontrolle des fraglichen Kinos erscheint daher logisch. Dennoch behält das Landesverwaltungsamt das Vorgehen von Kinobetreibern und Filmverleihern im Auge. Außerdem wurden die Kinobetreiber angehalten, Kinobesucher noch vor Erwerb der Eintrittskarte auf die bevorstehende Observation hinzuweisen. Der Verband der Kinobetreiber kommt dem inzwischen mit einer freiwilligen Verpflichtung nach und die Unternehmen versichern darüber hinaus, dass Nachtsichtgeräte nur im Verdachtsfall eingesetzt und nicht fest installiert würden.
Foto: Piccaya – Fotolia

14. Mrz, 2011 
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